Als beeidigter Dolmetscher und ermächtigter Übersetzer für die Sprachen Deutsch, Türkisch und Englisch (OLG Hamm) fertige ich beglaubigte Übersetzungen für alle offiziellen Dokumente an, die von Behörden, Gerichten, Universitäten, Notaren und Standesämtern in ganz Deutschland anerkannt werden. Ob Geburtsurkunde, Führerschein, Diplom oder Gerichtsurteil – Sie erhalten eine rechtssichere, formal korrekte Übersetzung mit amtlichem Siegel und Unterschrift, die Sie bei jeder deutschen Behörde vorlegen können.
Ich unterstütze Privatpersonen, Anwaltskanzleien, Unternehmen und Behörden gleichermaßen: von der Übersetzung türkischer Urkunden für die Einbürgerung oder Eheschließung in Deutschland bis hin zur Übersetzung deutscher Zeugnisse und Diplome für die Anerkennung im Ausland. Auf Wunsch übernehme ich auch die Übersetzung ins Englische, etwa für internationale Bewerbungen, Visa-Anträge oder grenzüberschreitende Verträge.
Eine beglaubigte Übersetzung ist eine offizielle Übersetzung, die von einem beeidigten bzw. ermächtigten Übersetzer angefertigt und mit Siegel, Unterschrift sowie einem Bestätigungsvermerk zur Vollständigkeit und Richtigkeit versehen wird. Sie ist rechtlich verbindlich und wird von allen offiziellen Stellen in Deutschland anerkannt – etwa beim Standesamt, der Ausländerbehörde, dem Amtsgericht, dem Notar oder der Universität. Nur eine beglaubigte Übersetzung erfüllt die formalen Anforderungen, die deutsche Behörden bei fremdsprachigen Dokumenten verlangen.
Ich biete beglaubigte Übersetzungen in folgenden Sprachrichtungen an:
Für folgende Dokumente ist in der Regel eine beglaubigte Übersetzung erforderlich:
Der Zuständigkeitsbereich des Oberlandesgerichts Hamm, durch das ich als Übersetzer ermächtigt bin, umfasst einen Großteil Nordrhein-Westfalens. Ich unterstütze daher regelmäßig Privatpersonen und Behörden im gesamten Regierungsbezirk sowie in ganz Deutschland – die Übersetzung selbst erfolgt digital, sodass eine Beauftragung unabhängig von Ihrem Wohnort bequem online möglich ist und Sie das fertige Dokument per Post oder persönlich erhalten.
🔹 Offizielle Befugnis: Ermächtigt durch das OLG Hamm und das Generalkonsulat der Republik Türkei in Münster.
🔹 Gültigkeit in ganz Deutschland: Meine Übersetzungen werden von allen deutschen Gerichten, Notaren, Ausländerbehörden und Universitäten anerkannt.
🔹 Präzision & Diskretion: Ihre Dokumente werden streng vertraulich behandelt und sicher archiviert.
🔹 Fachliche Genauigkeit: Juristische, medizinische und technische Terminologie wird korrekt und konsistent übertragen.
🔹 Schnelle Lieferung: Standardübersetzungen in 2-3 Werktagen, Expressdienst auf Anfrage.
✅ Preise: Die Kosten für beglaubigte Übersetzungen variieren je nach Dokumententyp, Umfang und Sprachkombination. Hier geht es zur Preisübersicht oder senden Sie Ihre Unterlagen für ein kostenloses Angebot.
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Übersetzung wird angefertigt
Ich übersetze, prüfe und beglaubige Ihr Dokument mit Siegel und Unterschrift.
Erhalt der Übersetzung
Sie erhalten die Übersetzung digital vorab und im Original per Post oder persönlich.
❓ Was ist der Unterschied zwischen einer beglaubigten und einer einfachen Übersetzung?
Eine beglaubigte Übersetzung ist für offizielle Zwecke gültig und wird durch Siegel und Unterschrift eines beeidigten Übersetzers bestätigt. Bei einfachen Übersetzungen fehlt diese amtliche Beglaubigung, weshalb sie von Behörden, Gerichten oder Universitäten in der Regel nicht anerkannt werden.
❓ Ist Ihre beglaubigte Übersetzung in ganz Deutschland gültig?
Ja. Als durch das OLG Hamm ermächtigter Übersetzer werden meine Übersetzungen von allen deutschen Gerichten, Notaren, Ausländerbehörden, Standesämtern und Universitäten anerkannt – unabhängig davon, in welchem Bundesland Sie die Übersetzung vorlegen.
❓ Beglaubigte Übersetzung vs. notariell beglaubigte Übersetzung – ist das dasselbe?
Nein. Eine beglaubigte Übersetzung ist bereits offiziell. Eine notariell beglaubigte Übersetzung ist eine beglaubigte Übersetzung, die zusätzlich von einem Notar bestätigt wurde. In Deutschland verlangen die meisten Behörden keine notarielle Beglaubigung. Türkische Behörden verlangen hingegen oft eine notarielle Beglaubigung. Ich kann beides anbieten.
❓ Wie lange dauert eine beglaubigte Übersetzung?
In der Regel 2-3 Werktage, abhängig vom Umfang und der Komplexität des Dokuments. Bei Eilbedarf biete ich einen Expressdienst mit Lieferung innerhalb von 24 Stunden an.
❓ Welche Dateiformate akzeptieren Sie?
PDF, Word (DOC/DOCX), Excel, PowerPoint, JPG/PNG (eingescannt), TXT und die meisten textbasierten Formate. Auch ein Foto mit dem Smartphone genügt, solange der Text gut lesbar ist.
❓ Führen Sie eine Qualitätskontrolle durch?
Ja. Jede Übersetzung wird vor der Lieferung geprüft – auf Grammatik, Terminologie und formale Richtigkeit. Bei beglaubigten Übersetzungen wird zusätzlich die vollständige Übereinstimmung mit dem Originaldokument kontrolliert.
❓ Wovon hängen die Kosten einer beglaubigten Übersetzung ab?
Der Preis richtet sich nach Dokumententyp, Textumfang, Layoutkomplexität, Sprachkombination und gewünschter Lieferzeit. Standarddokumente wie Geburts- oder Heiratsurkunden lassen sich meist pauschal kalkulieren, umfangreichere Unterlagen wie Gerichtsurteile oder Zeugnisse werden individuell berechnet.
❓ Kann ich die beglaubigte Übersetzung auch im Ausland verwenden?
Für viele Länder reicht die deutsche Beglaubigung aus. Für einige Behörden im Ausland, insbesondere in der Türkei, kann zusätzlich eine notarielle Beglaubigung oder Apostille erforderlich sein. Sprechen Sie mich gerne vorab an, damit die Übersetzung direkt in der passenden Form angefertigt wird.
❓ Erhalte ich die beglaubigte Übersetzung auch digital?
Ja, auf Wunsch erhalten Sie zusätzlich zum Papierdokument mit Originalsiegel eine digitale Vorabversion per E-Mail, damit Sie Fristen bei Behörden schneller einhalten können. Für die meisten offiziellen Zwecke ist am Ende jedoch das unterschriebene Papierdokument erforderlich.