Zwischen dem Auftragnehmer (im folgenden Erhan Şimşek) und dem Auftraggeber gelten nachfolgend aufgeführte Bedingungen. Anders lautende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung seitens Herrn Erhan Şimşek.
Übersetzungen werden nach Umfang und Schwierigkeitsgrad berechnet. Das Honorar für juristische Übersetzungen basiert auf den Bestimmungen des JVEG. Der Umfang wird nach der Zeilenanzahl in der Zielsprache berechnet. Eine Übersetzungszeile besteht aus 55 Schreibmaschinenanschlägen (inkl. Leer-, und Satzzeichen). Angefangene Zeilen werden vollständig berechnet. Die Abrechnung erfolgt mit Hilfe von TextCount©. Auf Wunsch ist auch eine Abrechnung nach Worten des Ausgangstextes oder die Vereinbarung eines Pauschalhonorars möglich. Dieses Honorar ist in jedem Fall verbindlich und hängt nicht mehr von der am Ende festgestellten tatsächlichen Zeilenanzahl ab.
Dienstreisen auf Wunsch des Kunden werden nach Stundensatz berechnet. Fahrtzeiten werden mit ganzem Stundensatz zzgl. Fahrtkosten und gegebenenfalls Spesen berechnet. Evtl. Übernachtungskosten werden in der tatsächlichen Höhe in Rechnung gestellt. Für Dienstreisen, die mehrere Tage in Anspruch nehmen und somit eine längere Abwesenheit mit sich bringen, wird ein Tagessatz berechnet.
Lektorate, TeamViewer© Betreuungen, Überarbeitungen und besondere Layoutwünsche werden stundenweise abgerechnet, wobei jede begonnene Stunde voll in Rechnung gestellt wird.
In den veranschlagten Honoraren für Übersetzungen sind Portokosten für Standardbriefe enthalten. Kosten für Express-Dienste, Paketsendungen usw. werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
Auf Wunsch kann der Kunde einen kostenlosen Kostenvoranschlag erhalten, sofern er den entsprechenden Text per Email in Text-, Word-, oder Excelformat liefert. Dies gilt auch für die Übersetzung von Internetseiten. Andernfalls wird der hierfür benötigte Aufwand berechnet und bei Auftragserteilung vom Gesamtrechnungsbetrag abgezogen.
Für Übersetzungen werden pro Auftrag und Sprache mindestens 60,00 € zzgl. MwSt. berechnet, auch wenn der Text kürzer sein sollte.
Für Dienstreisen, Lektorate oder die Erstellung eines besonderen Seitenlayouts wird jede angefangene Stunde voll in Rechnung gestellt. Beglaubigungen (Bescheinigungen) werden gesondert berechnet.
Übersetzungs- und Dolmetscherdienste sind Dienstleistungen, die innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen sind. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB. Bei umfangreichen Arbeiten kann Erhan Şimşek a-Konto-Zahlungen vom Auftraggeber verlangen. Ebenso kann die endgültige Lieferung von der vorherigen Begleichung des Rechnungsbetrags oder eines Teilbetrags abhängig gemacht werden.
Der Kunde erhält für jeden Auftrag eine schriftliche Auftragsbestätigung bzw. ein Angebot, in dem Honorar, Lieferweise, Sonderwünsche usw. angegeben sind. Diese verbindliche Auftragsbestätigung ist unterschrieben zurückzusenden und gilt als schriftlicher Vertrag zwischen den Parteien. Die Auftragsbestätigung kann auch per E-Mail oder durch eindeutige elektronische Zustimmung erfolgen. Die Vereinbarungen der Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen AGB.
Der zwischen dem Auftraggeber und Erhan Şimşek vereinbarte Liefertermin wird von Herrn Erhan Şimşek in der Regel eingehalten. Beruht die Nichteinhaltung des Liefertermins auf höherer Gewalt oder auf dem Verschulden des Auftraggebers, so kann Erhan Şimşek vom Vertrag zurücktreten oder von seinem Auftraggeber eine angemessene Nachfrist erwarten. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
Alle Übersetzungen werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durchgeführt. Erhan Şimşek behält sich das Recht vor, Übersetzungen oder Teile davon an qualifizierte Übersetzerkollegen weiterzugeben. Fachausdrücke werden, sofern vom Auftraggeber keine besonderen Anweisungen oder Unterlagen beigefügt wurden, in die allgemein übliche, lexikographisch vertretbare, bzw. allgemein verständliche Form übersetzt. Der Auftraggeber erhält grundsätzlich eine schriftliche Anfertigung der Übersetzung, soweit nicht anders vereinbart.
Der Auftraggeber teilt Erhan Şimşek bei Erteilung des Auftrages seine besonderen Ausführungswünsche mit (Lieferung auf CD, per Fax, Email oder Internet usw.).
Der Auftraggeber stellt Erhan Şimşek sämtliche Informationen, Unterlagen und sonstigen Hilfsmittel, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, rechtzeitig und unaufgefordert zur Verfügung (z. B. Firmenglossare, Abbildungen, Zeichnungen, Abkürzungserläuterungen usw.). Der Auftraggeber steht Erhan Şimşek zur Beantwortung eventuell auftauchender Fragen im Zusammenhang mit der Übersetzung zur Verfügung. Fehler, die sich aus der Nichtbeachtung dieser Verpflichtungen seitens des Auftraggebers ergeben, können Erhan Şimşek nicht angelastet werden.
Änderungen des Ausgangstextes nach Projektbeginn bedürfen eines gesonderten Auftrags; Lieferfristen und Honorare sind dann neu zu vereinbaren.
Für beglaubigte Übersetzungen sind die entsprechenden Urkunden im Original oder in Kopie vorzulegen. Erfolgt die Übersetzung auf Grundlage einfacher Kopien, digitaler Kopien oder Scans, wird dies im Bestätigungsvermerk entsprechend den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften kenntlich gemacht. Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der übergebenen Unterlagen verantwortlich. Möchte der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt die Übersetzung auf Basis des Originals erstellen lassen, wird dies als gesonderter Auftrag nach entsprechendem Honorar berechnet.
Erfolgt die Übersetzung auf Grundlage von vom Auftraggeber übermitteltem Bild- oder Dokumentmaterial (z. B. Fotos, Scans, PDF-Dateien, Screenshots oder ähnliche Formate), so wird die Übersetzung ausschließlich auf Basis der auf dem übermittelten Material erkennbaren und lesbaren Inhalte angefertigt. Der Auftragnehmer haftet nicht für unvollständige, verdeckte, unscharfe, verzerrte oder anderweitig unleserliche Textstellen in solchen Dateien, soweit die Unleserlichkeit nicht auf einem vom Auftragnehmer zu vertretenden Umstand beruht. Nicht erkennbare oder unleserliche Textstellen werden in der Übersetzung entsprechend als [unleserlich] oder in ähnlicher Weise gekennzeichnet. Eine Nachbearbeitung oder erneute Übersetzung aufgrund von unleserlichem, unvollständigem oder fehlerhaft eingescanntem Ausgangsmaterial erfolgt nur nach gesonderter Beauftragung und gegen zusätzliches Honorar.
Bei beglaubigten Übersetzungen richtet sich die Befugnis des Auftragnehmers zur Bestätigung der Richtigkeit und Vollständigkeit nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften und nach dem Umfang der für den Auftragnehmer bestehenden gesetzlichen Ermächtigung. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr dafür, dass eine bestimmte Sprachrichtung oder Form der beglaubigten Übersetzung von einer bestimmten Behörde, einem Gericht, einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung oder einer sonstigen Stelle anerkannt oder akzeptiert wird.
Dies gilt insbesondere für Übersetzungen zwischen zwei Fremdsprachen, bei denen Deutsch weder Ausgangs- noch Zielsprache ist (z. B. Englisch → Türkisch oder Türkisch → Englisch). Ob eine solche Übersetzung unmittelbar zwischen den betreffenden Fremdsprachen angefertigt und gegebenenfalls beglaubigt werden kann oder ob die jeweilige Behörde, das Gericht, die diplomatische oder konsularische Vertretung eine deutsche Übersetzung oder eine andere Form verlangt, richtet sich nach den im Einzelfall geltenden gesetzlichen, behördlichen oder konsularischen Anforderungen.
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, vor Auftragserteilung verbindlich zu prüfen oder zu gewährleisten, welche Anforderungen eine ausländische Behörde, ein Konsulat oder eine sonstige Stelle im Einzelfall an die Sprachrichtung, die Form der Übersetzung, die Beglaubigung oder die Vorlage weiterer Übersetzungen stellt, sofern dies nicht ausdrücklich und schriftlich als gesonderte Leistung vereinbart wurde.
Soweit aufgrund gesetzlicher, behördlicher oder konsularischer Anforderungen eine zusätzliche Übersetzung, insbesondere eine Übersetzung über die deutsche Sprache, eine weitere Beglaubigung, Legalisation, Apostille, Überbeglaubigung oder sonstige zusätzliche Leistung erforderlich wird, handelt es sich – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – um eine gesonderte Leistung und einen gesonderten Auftrag. Hierdurch entstehende zusätzliche Kosten und Verzögerungen gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers, sofern diese nicht durch eine vom Auftragnehmer zu vertretende Pflichtverletzung verursacht wurden.
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dem Auftragnehmer vor Auftragserteilung mitzuteilen, bei welcher Behörde oder Stelle die Übersetzung vorgelegt werden soll und welche besonderen Anforderungen ihm von dieser Stelle mitgeteilt wurden. Der Auftraggeber trägt insbesondere das Risiko, dass die jeweilige Stelle eine andere Sprachrichtung, eine zusätzliche Übersetzung oder eine andere Form der Beglaubigung verlangt oder die beauftragte Übersetzung nicht anerkennt.
Sollte eine Übersetzung Fehler aufweisen, ist dies Erhan Şimşek unverzüglich mitzuteilen. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Nachbesserung, die nur besteht, wenn Mängel innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung schriftlich angezeigt werden und der konkrete Umfang der Mängel genau angegeben wird. Wünscht der Auftraggeber keine Korrektur, ist er nicht berechtigt, das Honorar zu kürzen oder die Zahlung zu verweigern.
Die Haftung des Übersetzers ist, soweit gesetzlich zulässig, auf den Wert des jeweiligen Auftrags beschränkt. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Für Fehler, die auf unvollständigen, fehlerhaften oder falschen Unterlagen des Auftraggebers beruhen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Gibt der Auftraggeber dem Auftragnehmer keine Gelegenheit zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist, sind Wandlung, Minderung und Schadensersatz ausgeschlossen. In keinem Fall haftet der Auftragnehmer für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Verluste.
Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gilt eine Frist von 4 Wochen ab Liefertermin, um Beanstandungen jedweder Art geltend zu machen. Für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gilt diese Frist nicht; sie werden jedoch gebeten, Beanstandungen möglichst innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung mitzuteilen.
Nimmt der Auftraggeber einen erteilten Übersetzungsauftrag zurück, ohne gesetzlich oder vertraglich hierzu berechtigt zu sein, so müssen die bis zur Stornierung durchgeführten Arbeiten bezahlt und die entstandenen Kosten erstattet werden. Bei Stornierung von Dienstreisen werden bis zum 10. Kalendertag vor dem vereinbarten Termin 10 %, ab dem 10. Kalendertag 50 % und ab dem 3. Kalendertag 100 % des vorgesehenen Honorars in Rechnung gestellt. Eventuell für Erhan Şimşek anfallende Stornogebühren werden vom Auftraggeber übernommen.
Erhan Şimşek verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller Tatsachen, die im Zusammenhang mit der übersetzerischen oder sonstigen Tätigkeit für den Auftraggeber stehen.
Die Übermittlung kann auf Wunsch des Auftraggebers auch über elektronische Kommunikationsdienste (z. B. E-Mail, Signal oder WhatsApp Business) erfolgen. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass bei Nutzung solcher Dienste Risiken für die Vertraulichkeit bestehen können. Der Auftragnehmer verwendet diese Kommunikationswege nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers. Der Auftragnehmer haftet nicht für Datenverluste, Zugriffe Dritter oder sonstige Beeinträchtigungen, die durch die Nutzung solcher Kommunikationsdienste entstehen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die erhaltenen Daten ausschließlich zum Zweck der Auftragserfüllung zu verwenden und im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften vertraulich zu behandeln.
Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Erhan Şimşek. Bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags ist der Kunde nicht berechtigt, die Übersetzung zu nutzen, zu verwerten, zu veröffentlichen oder in sonstiger Weise in Gebrauch zu nehmen.
Erhan Şimşek bzw. der jeweilige Übersetzer behält alle Urheberrechte an der gelieferten Übersetzung. Bei Übersetzungen, die zur Veröffentlichung – auch im Internet – bestimmt sind, ist der Name des Übersetzers zu nennen und deutlich kenntlich zu machen.
Im Falle von Meinungsverschiedenheiten verpflichten sich die Parteien dazu, zu versuchen diese im Vorfeld auf gütliche Weise zu regeln.
Für den Auftrag und alle daraus resultierenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Detmold, sofern nicht gesetzlich anders bestimmt oder vertraglich in beidseitigem Einvernehmen vereinbart.
Bei Übersetzungsaufträgen, die zur Vorlage bei ausländischen Behörden, Gerichten, diplomatischen oder konsularischen Vertretungen bestimmt sind, kann die Anerkennung, Zulässigkeit oder Verwendbarkeit einer Übersetzung von den jeweiligen gesetzlichen, behördlichen oder konsularischen Vorschriften des Bestimmungsstaates bzw. der jeweiligen Stelle abhängen.
Der Auftragnehmer schuldet grundsätzlich die fachgerechte Anfertigung der vereinbarten Übersetzung im Rahmen seiner jeweiligen gesetzlichen Ermächtigung. Eine Zusicherung, dass die Übersetzung von einer bestimmten ausländischen Behörde, einem Konsulat oder einer sonstigen Stelle in der gewünschten Form anerkannt, akzeptiert, legalisiert, überbeglaubigt oder für ein bestimmtes Verfahren verwendet wird, wird nicht übernommen, sofern dies nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.
Dies gilt insbesondere für Übersetzungen zwischen zwei Fremdsprachen, bei denen Deutsch weder Ausgangs- noch Zielsprache ist (z. B. Englisch → Türkisch oder Türkisch → Englisch). Ob eine solche Übersetzung ohne Verwendung der deutschen Sprache unmittelbar angefertigt und von der zuständigen Stelle anerkannt oder verwendet werden kann, kann von den im Einzelfall geltenden gesetzlichen, behördlichen oder konsularischen Anforderungen abhängen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung dafür, welche Übersetzungsform die jeweilige ausländische Behörde oder konsularische Vertretung verlangt oder anerkennt.
Soweit für die Anerkennung oder Verwendung einer Übersetzung eine Übersetzung über die deutsche Sprache, eine zusätzliche deutsche Übersetzung, eine gesonderte Beglaubigung, Legalisation, Apostille, Überbeglaubigung oder sonstige zusätzliche Form erforderlich ist, handelt es sich – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – um eine gesonderte Leistung und einen gesonderten Auftrag. Hierdurch entstehende zusätzliche Kosten und Verzögerungen gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers, sofern diese nicht durch eine vom Auftragnehmer zu vertretende Pflichtverletzung verursacht wurden.
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dem Auftragnehmer vor Auftragserteilung mitzuteilen, bei welcher Behörde oder Stelle die Übersetzung vorgelegt werden soll und welche besonderen Anforderungen ihm von dieser Stelle mitgeteilt wurden. Der Auftraggeber trägt das Risiko, dass sich die Anforderungen der jeweiligen ausländischen Behörde oder konsularischen Vertretung nach Auftragserteilung ändern oder im Einzelfall anders ausgelegt werden.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Annahme oder Ausführung eines Auftrags abzulehnen oder die Ausführung bis zur Klärung der maßgeblichen Anforderungen zurückzustellen, wenn Zweifel bestehen, ob die beauftragte Sprachrichtung oder die gewünschte Form der Bescheinigung von der jeweiligen Stelle verlangt, anerkannt oder vom Auftragnehmer im Rahmen seiner gesetzlichen Ermächtigung bescheinigt werden kann.
Sollten Einzelbestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen berühren. Lückenhafte oder unwirksame Regelungen sind im Wege der Auslegung so zu ergänzen, dass eine angemessene Regelung gefunden wird, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien unter Berücksichtigung des mit dem Vertrag verfolgten Zweckes gewollt haben oder gewollt hätten, wenn sie die Lückenhaftigkeit oder die Unwirksamkeit bedacht hätten.